Billettkontrolle

Wer im Engadin Bus reist, benötigt ein gültiges Billett. Ersparen Sie sich Ärger und unnötige Ausgaben und lösen Sie Ihren Fahrausweis direkt beim Einstieg am VendaAutomaten oder nutzen Sie die die Apps FAIRTIQ oder EasyRide.

Für Engadin Bus sowie auch für andere Transportunternehmen in der Schweiz bedeutet Reisen ohne gültigen Fahrausweis Einnahmeausfälle in Millionenhöhe. Durch regelmässige Kontrollen sollen möglichst alle Fahrgäste motiviert werden, einen gültigen Fahrausweis zu kaufen. Kontrollen sollen bei den zahlenden Fahrgästen auch dazu führen, dass sie sich fair und gerecht behandelt fühlen. Die Präsenz und Beratung unserer mobilen Kundenberater wird ausserdem von vielen Fahrgästen geschätzt.

Zu Kontrollzwecken werden national alle Reisenden ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis mit Namen, Wohnadresse, Geburtsdatum und Bürgerort erfasst. Die Quittung oder Zahlungsaufforderung aus der Kontrolle gilt zur Weiterfahrt bis zur Endhaltestelle als gültiger Fahrausweis.

Prinzip der Selbstkontrolle

Im Engadin Bus herrscht das Prinzip der Selbstkontrolle. Dies bedeutet, dass jeder Fahrgast selbst verantwortlich ist, vor Beginn der Fahrt im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein. Sollte der Kauf eines Billetts vor Einstieg in den Bus nicht möglich sein, ist unmittelbar beim Einstieg ein Ticket am VendaAutomaten zu lösen. Sind die VendaAutomaten im Bus ausser Betrieb muss sofort der/die Busfahrer:in in Kenntnis gesetzt werden.

Durch die digitalen Billett-Apps gibt es diverse Alternativen, welche die Lösung eines Billetts vor Einstieg in den Bus vereinfachen:

  • FAIRTIQ
  • öV Plus App
  • SBB mobile App

Sind Sie viel mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs? Dann lohnt sich der Kauf eines Abos. Mit einem Abo von engadin mobil sind Sie flexibel unterwegs. Sie haben die Wahl ob ein Monat oder ein ganzes Jahr. Gerne stellen wir Ihnen Ihr persönliches Abo in unserem Kundendienst am Bahnhof St. Moritz aus.

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Reisen mit teilgültigem Fahrausweis

Eine reduzierte Gebühr wird erhoben, wenn ein Billett an sich gültig ist, aber eine der folgenden Bedingungen nicht erfüllt:

  • Fehlender oder falscher Zuschlag (z.B. 1. Klasse-Zuschlag).
  • Fahrausweis für falsche Kundengruppe (z.B. Fahrausweis zum ermässigten Preis ohne Berechtigung).
  • Fehlender Streckenwechsel bzw. abweichende Strecke.
  • Fehlende Zone.
  • Abgelaufenes Billett (ist die Gültigkeit des Billetts zum Zeitpunkt einer Kontrolle um weniger als die Hälfte überschritten, ist nur der reduzierte Zuschlag geschuldet. Dies gilt nur für Fahrausweise, die weniger als einen Kalendertag gültig sind).
  • Falsche Verkehrsmittelwahl auf Teilstrecke (z.B. Streckenbillett Zürich – St. Moritz, Teilstrecke zwischen Bever und St. Moritz wird mit dem Bus zurückgelegt statt der Bahn).
  • Abgelaufenes Halbtax-Abo.

Reisen ohne gültigen Fahrausweis

Reisende ohne gültigen Fahrausweis bezahlen den vollen Zuschlag in folgenden Fällen:

  • Abgelaufenes Billett (wenn ihr Billett bereits um mehr als die Hälfte des Gültigkeitszeitraumes des Billetts abgelaufen ist).
  • Kein Billett gelöst/vorweisbar.
  • E-Ticket nach der Abfahrt/Kontrollbeginn gelöst.
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Persönliches Abo vergessen

Haben Sie Ihr gültiges persönliches engadin mobil Abo, BüGA, General- oder Halbtaxabo, Streckenabo oder Modulabo vergessen und sind Sie in eine Billettkontrolle geraten? Dann besteht die Möglichkeit, das Abo zusammen mit der Zahlungsaufforderung innerhalb von 10 Tagen persönlich bei unserem Kundendienst am Bahnhof St. Moritz oder elektronisch bequem von daheim auf www.ticketcontrol.ch vorzuweisen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.00 erhoben. Wird das Abo nicht innerhalb von 10 Tagen persönlich oder elektronisch vorgewiesen, beträgt die Gebühr für nachträgliche Abklärungen im TaxCenter CHF 30.00. Diese Bearbeitungsgebühr wird Ihnen in Rechnung gestellt. Das Einsenden eines fotokopierten Tickets per Post oder per E-Mail wird nicht akzeptiert.

E-Tickets

Bitte lösen Sie Ihr E-Ticket vor dem Einstieg in den Bus. Kann ein vor Abfahrt korrekt gelöstes persönliches E-Ticket oder Mobile-Ticket bei der Fahrausweiskontrolle nicht vorgewiesen werden (z.B. Online-Ticket vergessen, Akku des Mobiltelefons leer, Billett nicht lesbar) wird der Fahrgast ebenfalls als Reisender ohne gültigen Fahrausweis erfasst. Sie können im Nachhinein eine Kopie oder ein Screen Print vom besagtem Billett an das TaxCenter schicken – wenn das Billett zum Kontrollzeitpunkt für die befahrene Strecke gültig war, werden wir die Umtriebsgebühr in die Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- umwandeln und Ihnen in Rechnung stellen.

War das E-Ticket zum Zeitpunkt der Fahrt nicht gültig (Datum, Strecke, Klasse etc.), werden die vollen Umtriebsgebühren in Rechnung gestellt.

Als persönliche Mobile- und E-Tickets gelten Tickets der SBB-App und die E-Ticket der SBB-Internetseite. Unpersönliche Mobile-Tickets können nicht vorgewiesen werden.

Gültigkeit der Bergbahnabos im öffentlichen Verkehr

Zum Gültigkeits-Flyer

Gebühren

Die Gebührenerhebung ist national einheitlich geregelt und erfolgt gestaffelt. Die Staffelbeträge werden anhand der Anzahl erfasster Vorfälle festgelegt. Dabei werden die Vorkommnisse der letzten zwei Jahre berücksichtigt. Die untenstehende Gebühr wird Ihnen, nach Aufnahme Ihrer Personalien und Erfassung eines Vorfalls durch den mobilen Kundenberater, vom TaxCenter in Rechnung gestellt.

 

Gebühr für Reisen mit teilgültigem Billett

Zuschlag beim 1. Vorfall: CHF 75.– (inkl. Fahrpreispauschale von CHF 5.–)

Zuschlag beim 2. Vorfall: CHF 115.– (inkl. Fahrpreispauschale von CHF 5.–)

Zuschlag beim 3. Vorfall: CHF 195.– (inkl. CHF 50.– für Strafantrag + Fahrpreispauschale von CHF 5.–)

Gebühr für Reisen ohne gültiges Billett

Zuschlag beim 1. Vorfall: CHF 100.– (inkl. Fahrpreispauschale von CHF 10.–)

Zuschlag beim 2. Vorfall: CHF 140.– (inkl. Fahrpreispauschale von CHF 10.–)

Zuschlag beim 3. Vorfall : CHF 220.– (inkl. CHF 50.– für Strafantrag + Fahrpreispauschale von CHF 10.–)

 

Zusätzliche Gebühren

Missbrauch, Mithilfe zu Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien oder Flucht: CHF 100.–  + CHF 50.- für den Strafantrag

Nachforschung nach richtigen Personalien usw. je ¼ Std.: CHF 25.–

Mahnung bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist von 30 Tagen: CHF 40.–

Einleitung eines Strafantrages bei Nichtbezahlung der Mahnung: CHF 50.–

Einleitung einer Betreibung: CHF 50.–

Fälschungen (jegliche Manipulation an Billetts): CHF 200.–

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.ticketcontrol.ch

Inkasso, Gebühren und Rechnungen

Haben Sie Fragen zu einer erhaltenen Rechnungen oder zu den Gebühren? Dann wenden Sie sich bitte direkt an das TaxCenter:

PostAuto AG
Kundenservice
Inkasso
8080 Zürich

0848 000 152
inkasso@postauto.ch

Montag – Freitag
08.00 – 16.00 Uhr

Kontrollen im PostAuto und Ortsbus St. Moritz

Wurden Sie im PostAuto oder im Ortsbus St. Moritz kontrolliert oder haben eine Frage hierzu? Wenden Sie sich bitte direkt an das TaxCenter:

PostAuto AG
Kundenservice
Inkasso
8080 Zürich

0848 000 152
inkasso@postauto.ch

Montag – Freitag
08.00 – 16.00 Uhr

Fahrausweiskontrollen im Engadin Bus

Sind Sie in eine Kontrolle im Engadin Bus geraten? Oder haben Sie Fragen zu Fahrausweiskontrollen im Engadin Bus? Dann melden Sie sich direkt bei uns:

Engadin Bus
Plazza da la Staziun 6
7500 St. Moritz

+41 81 837 95 95
info@engadinbus.ch