Wie ist die Gebührenerhebung geregelt?

Die Gebührenerhebung ist einheitlich geregelt. Die Höhe der Gebühren wird anhand der Anzahl Vorfälle festgelegt. Dabei werden die Vorkommnisse der letzten zwei Jahre berücksichtigt. Wird die untenstehende Gebühr nicht innert zehn Tagen beim Kundendienst vom Engadin Bus bezahlt, wird zuzüglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.–  verrechnet.

 

Gebühr bei E-Tickets

E-Ticket nach Abfahrt gelöst: CHF 90.–

E-Ticket nicht vorweisbar: CHF 100.–

 

Gebühr für Reisen mit teilgültigem Ticket

Zuschlag beim 1. Vorfall: CHF 75.–

Zuschlag beim 2. Vorfall: CHF 115.–

Zuschlag beim 3. Vorfall (inkl. CHF 50.– für Strafantrag): CHF 195.–

Im Betrag enthalten ist jeweils eine Fahrpreispauschale von CHF 5.–.

 

Gebühr für Reisen ohne gültiges Ticket

Zuschlag beim 1. Vorfall: CHF 100.–

Zuschlag beim 2. Vorfall: CHF 140.–

Zuschlag beim 3. Vorfall (inkl. CHF 50.– für Strafantrag): CHF 220.–

Im Betrag enthalten ist jeweils eine Fahrpreispauschale von CHF 10.–.

 

Zusätzliche Gebühren

Missbrauch, Mithilfe zu Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien oder Flucht: CHF 100.–

Nachforschung nach richtigen Personalien usw. je ¼ Std.: CHF 25.–

Mahnung bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist von 30 Tagen: CHF 40.–

Einleitung eines Strafantrages bei Nichtbezahlung der Mahnung: CHF 50.–

Einleitung einer Betreibung: CHF 50.–

Fälschungen (jegliche Manipulation an Tickets): CHF 200.–

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