Was heisst Reisender mit teilgültigem Fahrausweis?

Von einem teilgültigen Fahrausweis redet man, wenn ein Billett auf dem gesamten Reiseweg an sich gültig ist, aber eine der folgenden Bedingungen nicht erfüllt wird:

  • Fehlender oder falscher Zuschlag (z.B. Nachtzuschlag).
  • Fahrausweis für falsche Kundengruppe (z.B. Fahrausweis zum ermässigten Preis ohne Berechtigung).
  • Fehlender Streckenwechsel bzw. abweichende Strecke.
  • Fehlende Zone.
  • Abgelaufenes Billett (ist die Gültigkeit des Billetts im Zeitpunkt einer Kontrolle um weniger als die Hälfte überschritten, ist nur der reduzierte Zuschlag geschuldet. Dies gilt nur für Fahrausweise, die weniger als einen Kalendertag gültig sind).
  • Falsche Verkehrsmittelwahl auf Teilstrecke (z.B. Streckenbillett Zürich – St. Moritz, Teilstrecke zwischen Bever und St. Moritz wird mit dem Bus zurückgelegt statt der Bahn).
  • Abgelaufenes Halbtax-Abo.
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